Nach dem Krankenhausaufenthalt
Bitte bedenken Sie, dass Ihre Behandlung möglicherweise vorübergehend zu Einschränkungen in Ihrem Alltag führen kann. Stellen Sie sich daher - je nach vorliegender Erkrankung oder Verletzung - bereits frühzeitig auf Situationen ein, in denen Sie nach dem Krankenhausaufenthalt Hilfe benötigen könnten.
- Nach einer Operation ergeben sich mitunter Bewegungseinschränkungen, die mit der Versorgung mit einem Korsett, einer Bandage, einem Gips oder Gehstützen zusammenhängen. Selbstständiges Autofahren ist in vielen Fällen für einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten nicht erlaubt.
- Besprechen Sie deshalb Ihre häusliche Versorgung für die Zeit nach der Operation bereits vor der stationären Aufnahme mit Ihrer Familie, Freunden oder Nachbarn. Klären Sie dabei auch, ob Sie eine Haushaltshilfe oder Einkaufshilfe benötigen, denn Arbeiten im Haushalt, die beispielsweise mit schwerem Heben und Tragen verbunden sind, können Sie nach der Operation unter Umständen für eine gewisse Zeit nicht selbstständig durchführen.
- Für den Fall, dass Sie selbst pflegebedürftige Angehörige versorgen, gilt es, reichtzeitig eine Vertretung zu organisieren.
- Nach bestimmten Operationen wird Ihnen anschließend eine stationäre Rehabilitation in einer dafür spezialisierten Klinik verordnet, die üblicherweise drei Wochen dauert. Bei Ihrer Krankenversicherung erhalten Sie vorab die notwendigen Informationen.
- Auch unser Sozialdienst berät Sie gerne über die medizinischen und formalen Voraussetzungen und übernimmt nach der Operation die Antragstellung.
Gerne ist Ihnen auch unser Sozialdienst bei organsiatorischen und formalen Fragen behilflich. Unsere Sozialdienst-Mitarbeiter beraten Sie auch komptetent im Hinblick auf einen Reha-Aufenthalt und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Weitere Informationen zum Thema Rehabiliation nach dem Krankenhausaufenthalt finden Sie hier.


